Versicherungsbeginn bei Neuzulassungen (= Fahrzeug wird erstmalig auf Sie zugelassen) ist immer der Tag der Zulassung.
Versicherungsbeginn bei reinen Versichererwechseln (= gleiches Fahrzeug ist schon länger auf Sie zugelassen und bei einer anderen Gesellschaft versichert) ist die Hauptfälligkeit des Vorvertrages.