Ich beantrage ein Saisonkennzeichen

Bei Saisonkennzeichen wird die Prämie anteilig nach Monaten berechnet. Es erfolgt kein Zuschlag.

Der auszuwählende Saisonzeitraum (Anfang bis Ende) bezieht sich immer auf den zugelassenen Zeitraum.

Versicherungsbeginn bei Versichererwechsel: die Hauptfälligkeit ist bei den meisten Versicherern der Saisonbeginn – bitte prüfen Sie das entsprechende Ablaufdatum vor Antragstellung in Ihrem Versicherungsschein.