Bitte klicken Sie im Text Ihrer Angebotsmail auf den Link „Angebot erneut laden“ um das Angebot erneut aufzurufen. Alternativ können Sie auch über unseren >> Onlinerechner Ihre Angebotsnummer eingeben und die Angebotsdaten erneut aufrufen und nach Belieben abändern.
Die Versicherer (Risikoträger) in unseren exklusiv über >> ACCURA erhältlichen Spezialkonzepten für Wohnmobile sind die HDI Versicherung AG oder die Neodigital/BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG.
Ihre Betreuung während der Vertragslaufzeit erfolgt immer durch die ACCURA. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner und helfen Ihnen immer weiter, auch falls mal Probleme auftreten sollten. Der HDI, bzw. die Neodigital/die Bayerische übernimmt lediglich die Policierung, die Schadenabwicklung und das Prämieninkasso.
Der >> wohnmobilclub.de ist eine Abteilung der vvddw GmbH (Kooperationspartner der ACCURA) und ist ein Reisemobilclub.
Die Club-Mitgliedschaft ist Voraussetzung dafür, dass Sie auf Ihre Wohnmobilversicherung den Clubnachlass in Höhe von 10 % des Gesamtjahresbeitrags eingeräumt bekommen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 18 €. Da sich die 10%ige Ersparnis bei der Wohnmobilversicherung in allen Fällen auf einen deutlich höheren Betrag beläuft, haben Sie durch diese Mitgliedschaft immer einen Preisvorteil.
Es handelt sich hierbei um eine passive Mitgliedschaft, das heißt Sie haben keine Verpflichtungen außer der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags. Sie werden auch niemals Werbemails oder Ähnliches erhalten.
Ich bin noch nicht Mitglied im wohnmobilclub.de. Wie kann ich die Mitgliedschaft beantragen?
Sie können die Aufnahme ganz einfach über eine zusätzliche Option zum Anhaken in unserem Onlineantrag beantragen.
Wir kümmern uns dann um alles Weitere und berechnen den 10%igen Nachlass in Ihrer Wohnmobilversicherung sofort mit ein. Sie müssen uns keine Mitgliedsbestätigung des wohnmobilclub.de / vvddw GmbH vorlegen!
Hinweis: die Zahlung des Mitgliedsbeitrags muss zwingend per Lastschrift erfolgen. Eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich.
Sie erhalten einen weiteren 10%igen Nachlass auf Ihre Wohnmobilversicherung beim HDI, wenn Sie auch noch einen Pkw über uns beim HDI versichern. Der Pkw kann dann ebenfalls über den günstigen Kombitarif versichert werden und erhält entsprechende Sondernachlässe, die wir Ihnen im Angebot gleich einpreisen.
Lassen Sie sich auch für Ihren Pkw ein Angebot rechnen:
Hinweis: der Kombinachlass kann unabhängig von der Anzahl der im Kombitarif versicherten Pkws nur einmal für das Wohnmobil angerechnet werden.
Bitte beachten Sie auch, dass wir andere Fahrzeuge wie z. B. >> Lkws, >> Motorräder und >> Roller zwar versichern können, hierfür allerdings keinen Kombirabatt gewähren.
Ihr Wohnmobil darf grundsätzlich von Ihnen und Ihrem Ehepartner (oder Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft) gefahren werden. Bei Lebensgefährten ohne häusliche Gemeinschaft muss ein beliebiger Nutzerkreis zugrunde gelegt werden.
Zusätzlich dürfen beitragsfrei alle Familienangehörigen 1. Grades (d. h. Eltern und Kinder) von Ihnen und Ihrem Partner fahren. Die Familienangehörigen müssen hierfür nicht in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben.
Soll das Fahrzeug auch von weiteren, oben nicht aufgeführten Nutzern gefahren werden?
Dann muss ein beliebiger Fahrerkreis im Vertrag hinterlegt werden. Einen etwaigen Mehrbeitrag entnehmen Sie bitte dem Angebot.
Hinweis: sofern Sie eine >> Zweitwagenregelung beantragt haben, darf das Fahrzeug nicht von Nutzern unter 23 Jahren genutzt werden. Dies gilt auch bei einem beliebigen Nutzerkreis.
Ihr Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz für Wohnmobile gilt in ganz Europa, dem Geltungsbereich der EU und den Ländern Marokko, Tunesien und der Türkei (auch im asiatischen Teil). In Russland besteht Versicherungsschutz nur im europäischen Teil.
Zum Nachweis der KFZ-Pflichtversicherung im Ausland erhalten Sie vom Versicherer zusammen mit der Police eine Internationale Versicherungskarte (IVK – ehemalige grüne Karte, wird seit 01.01.2021 nur noch in weiß ausgestellt) zugesandt.
Hinweis: eine Erweiterung der versicherten Länder ist in unserem Spezialkonzept leider generell nicht möglich.
Sobald Sie in unserer Wohnmobilversicherung die SF-Klasse 10 bzw. 20 (abhängig vom Anbieter) erreicht haben, wird bereits der niedrigste >>Beitragssatz zugrunde gelegt. Alle über die SF 10 bzw. 20 hinausgehenden schadenfreien Jahre bringen Ihnen also keinen weiteren preislichen Vorteil, da sich der Beitragssatz nicht mehr verändert.
Wir weisen aus diesem Grund immer nur die SF-Klasse 10 bzw. 20 in allen Vertragsdokumenten und Unterlagen aus. Ihre tatsächlich vorhandenen schadenfreien Jahre werden aber intern beim Versicherer in vollem Umfang hinterlegt, weitergeführt und auch an nachfolgende Versicherer weiterbestätigt. Ihnen gehen bei uns keine schadenfreien Jahre verloren.
Jeder Versicherer kann individuell bestimmen, welchen Beitragssatz er für welche SF-Klasse ansetzt. Es kann also durchaus sein, dass Versicherer A für die SF-Klasse 10 –> 35 % Beitragssatz ansetzt, Versicherer B –> 45 % und Versicherer C –> 22 %.
Für die Berechnung ist immer die SF-Klasse (und nicht der SF-Beitragssatz) wichtig, da sich anhand des Beitragssatzes keine pauschalen Aussagen über Ihre tatsächlichen SF-Klassen treffen lassen können.
Hinweis: für Sie spielt es keine Rolle, ob Sie nun 35 % oder 22 % Beitragssatz erhalten, da jeder Versicherer den 100%-Beitrag (der als Berechnungsgrundlage dient) beliebig hoch ansetzen kann. So kann es durchaus sein, dass Sie für einen Tarif mit 22 % Beitragssatz unter dem Strich mehr zahlen müssen, als für einen Tarif mit 35 % Beitragssatz.
Lassen Sie sich von den vermeintlich günstigen Beitragssätzen nicht in die Irre führen. Vergleichen Sie nur die tatsächlich von Ihnen zu zahlende Prämie in Euro.
Am einfachsten ermitteln Sie diese Angaben durch einen Anruf beim Aufbauhersteller. Der Hersteller kann unter der Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) das Modell zuordnen und hat intern den Grundpreis und die Dachart vermerkt. Somit erhalten Sie eine erste Orientierungshilfe und müssen nur noch grob die eingebaute Sonderausstattung einrechnen.
Als weitere Alternative bietet sich häufig auch eine Rückfrage bei Ihrem Händler oder beim Vorbesitzer des Fahrzeugs an.
Hinweis zum Listenneupreis: der angegebene Listenneupreis muss nicht auf den Euro genau stimmen. Sie müssen uns auch keine Auflistung der verbauten Sonderausstattung liefern. Gerade bei Selbstausbauten macht es für Sie Sinn, einfach den Grundpreis des Basisfahrzeugs zu ermitteln und dann die entsprechenden Schätzungswerte für die verbaute Sonderausstattung hinzuzurechnen.
Wichtig: wir können niemals den Zeitwert des Fahrzeugs versichern. Versichern Sie nur den Zeitwert eines Wohnmobils (z. B. 50.000 €) und der eigentliche Listenneupreis liegt bei z. B. 100.000 €, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung im gleichen Verhältnis kürzen. Das bedeutet in diesem Beispiel eine Kürzung der Schadensumme um 50 %.
Über unser Sonderkonzept für Wohnmobile lassen sich leider nur Fahrzeuge bis zu einem maximalen Alter von 25 Jahren versichern. Wenn Ihr Wohnmobil erst während der Vertragslaufzeit das Alter von 25 Jahren überschreitet, ist dies aber kein Problem. Relevant ist für uns nur das Fahrzeugalter bei Antragsstellung.
Sie möchten ein Oldtimer-Wohnmobil versichern?
Wir haben für Wohnmobile, die älter als 25 Jahre sind, leider keine Tarife vorliegen. Wir können Ihnen daher kein Angebot für solche Fahrzeuge unterbreiten.
Nein. Aktuell haben wir leider keine Möglichkeit, vermietete Fahrzeuge zu versichern.
Hinweis: sofern Sie das Fahrzeug nur unentgeltlich „verleihen“, ist das unproblematisch. Nur die Vermietung (unabhängig davon ob privat oder gewerbsmäßig) gegen Entgelt ist nicht versichert.
Grundsätzlich können auch Firmen problemlos ein Wohnmobil über uns versichern. Lassen Sie sich dabei auch nicht an dem Wort „privatgenutzte“ Wohnmobile in unserem Angebot stören. Dieser Begriff bezieht sich dabei nur auf die nicht erlaubte Vermietung.
Wir versichern selbstverständlich auch gewerblich genutzte Wohnmobile einer Firma, sofern diese nicht vermietet werden.
Hinweis zum Nutzerkreis: kein Beitragszuschlag bei Nutzung des Fahrzeugs durch den Unternehmer/Geschäftsführer/Vorstand, dessen Partner und Familienangehörige 1. Grades (Eltern und Kinder, inkl. deren Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft).
Bei anderen Nutzern erheben wir einen Zuschlag (5% in der Haftpflicht und 5% in der Vollkasko) und hinterlegen einen beliebigen Nutzerkreis!