Grund der Anfrage

Fahrzeugwechsel – Übernahme der bisherigen SF-Klasse:
Ihr bisheriges Fahrzeug wird abgemeldet oder verkauft und durch ein Wohnmobil ersetzt. Von Ihrem vorherigen Fahrzeug werden die schadenfreien Jahre auf das Wohnmobil übertragen.

Versichererwechsel – gleiches Fahrzeug:
Sie sind mit Ihrem Wohnmobil momentan anderweitig versichert und möchten zu uns wechseln? Die schadenfreien Jahre können Sie aus ihrem jetzigen Vertrag übernehmen.Bitte beachten Sie bei einem Versichererwechsel Ihren Vertrag fristgemäß zu kündigen. Eine Abmeldung aufgrund einer Stilllegung (z. B. über Winter) ist kein Aufhebungsgrund für die Vorversicherung. Es muss eine schriftliche Kündigung zum Ablauf erfolgen.

Zweitwagenregelung – kein Vorvertrag vorhanden:
Sie haben keinen Schadenfreiheitsrabatt zur Verfügung, den Sie auf das Wohnmobil übertragen können. Es besteht aber ein PKW als Erstfahrzeug, der mit mindestens SF-Klasse 5 auf Sie oder Ihren Ehe-/ Lebenspartner versichert ist, und alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt. Damit erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Einstufung in eine günstige Zweitwagenregelung.

Führerscheinregelung – kein Vorvertrag vorhanden:
Sie besitzen seit mindestens 3 Jahren die Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW, haben aber bisher nie einen PKW selbst versichert und keinen freien Schadenfreiheitsrabatt der auf das Wohnmobil übertragen werden kann und die Zweitwagenregelung trifft ebenfalls nicht auf Sie zu? Hierfür können wir die SF-Klasse ½ in Haftpflicht und Kasko anbieten.

Firmen-Zweitwagenregelung – kein Vorvertrag vorhanden:
Die Firma hat keinen freien Schadenfreiheitsrabatt für das neu hinzukommende Wohnmobil zur Verfügung, aber einen PKW anderweitig mit mindestens SF-Klasse ½ versichert. Die Einstufung des Wohnmobils erfolgt in die SF-Klasse ½.

Tarifwechsel:
Sie sind mit Ihrem jetzigen Wohnmobil bereits seit längerem über ACCURA  versichert und möchten mit diesem Wohnmobil in den aktuellsten Versicherungstarif wechseln.