Versicherungsbeginn / Versicherungsdauer*
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im nachstehenden Infofeld, bevor Sie den Versicherungsbeginn eintragen!
➔ Informationen zum Versicherungsbeginn
Versicherungsbeginn:
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Der Versicherungsbeginn muss dem Tag der Zulassung entsprechen!
Versicherungsdauer:
Bis zum 31.12. (bei Saisonkennzeichen bis zum nächsten Saisonbeginn), Kündigungsfrist: 1 Monat
Versicherungsumfang Haftpflicht und Kasko [1]
Kfz-Haftpflicht-Versicherung
100 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, max. 15 Mio. € je geschädigte Person
Kfz Kasko-Versicherung*
Vollkasko 500 EUR SB, Teilkasko 150 EUR SB Vollkasko 1.000 EUR SB, Teilkasko 150 EUR SB Vollkasko 1.000 EUR SB, Teilkasko 1.000 EUR SB Vollkasko 2.500 EUR SB, Teilkasko 1.000 EUR SB
Hinweis: Bei einer Teilkasko-Selbstbeteiligung von 150 € gilt für vollintegrierte Fahrzeuge eine Begrenzung der Glasbruchentschädigung auf 1.500 €. Wir empfehlen daher die Auswahl einer höheren Teilkasko-Selbstbeteiligung, damit Glasbruchschäden ohne Begrenzung erstattet werden.
Zusatzleistungen
Leistungspaket Wohnmobil-Premium Leistungspaket Wohnmobil-Premium (zuzüglich 99 €)
>> Ausführliche Informationen zum Leistungspaket Wohnmobil-Premium
ACCURA XXL-Schutzbrief (zuzüglich 135 €)
>> Ausführliche Informationen zum ACCURA XXL-Schutzbrief
Sie haben ein großes Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Wir empfehlen daher dringend, den ACCURA XXL-Schutzbrief zusätzlich zu beantragen, um die hohen Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen oder Rücktransport aus dem Ausland umfangreich abzusichern!
KFZ-Inhaltsversicherung (zuzüglich 99 €)
>> Ausführliche Informationen zur KFZ-Inhaltsversicherung
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (zuzüglich 54 €)
>> Ausführliche Informationen zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
[1] : Bei Reparatur eines Elementarschadens gilt eine Selbstbeteiligung von 500 € je Schadenfall, es sei denn die
vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist höher, dann gilt die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Bei Abrechnung eines Elementarschadens (Sturm-, Hagel-, Blitzschlag-, Schneelawinen- und Überschwemmungsschäden) – der ausschließlich das Dach des Wohnmobils betrifft – nach Gutachten oder Kostenvoranschlag
werden 222 € je m² Dachfläche erstattet, abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung.
Glasbruchschäden bei vollintegrierten Fahrzeugen sind bei Auswahl einer Teilkasko-Selbstbeteiligung von
150 € auf 1.500 € abzüglich Selbstbeteiligung begrenzt. Bei Auswahl einer höheren Selbstbeteiligung entfällt die Begrenzung.
Die Höchstentschädigung ist unabhängig vom tatsächlichen Neuwert des Fahrzeugs auf 600.000 € begrenzt.